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NACHPRÜFBARE BELEGE

Quellenstandard und Faktencheck

Welche Quellen wir für Lizenzen, Betreiber, Regeln und redaktionelle Aussagen akzeptieren und wie wir Widersprüche behandeln.

Von TrustCasino RedaktionZuletzt aktualisiert am 11.09.20262 Min. Lesezeit

Je höher das Risiko einer falschen Information, desto näher muss die Quelle an der zuständigen Stelle liegen.

TrustCasino Redaktionsgrundsatz
VERBINDLICHE GRUNDSÄTZE

Wie wir redaktionelle Qualität sichern

01

Behörden

Whitelist, GGL, OASIS und zuständige Landesstellen sind erste Wahl für Regulierung.

02

Originaldokumente

AGB, Datenschutz- und Zahlungsseiten der konkreten Domain belegen Anbieterbedingungen.

03

Sekundärquellen

Presse oder Datenbanken dienen zur Orientierung, ersetzen aber keine amtliche Bestätigung.

04

Quellenstand

Zeitabhängige Angaben erhalten ein Prüf- oder Aktualisierungsdatum.

WAS ALS BELEG GILT

Unsere Quellenhierarchie

Für Aussagen über die Erlaubnislage gibt es genau eine Primärquelle: das Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Alles andere ist nachrangig, auch wenn es von einem Anbieter selbst kommt.

Erste Ordnung: amtliche Register

  • GGL-Whitelist — Domain, Betreiber, Glücksspielart, Vertriebsgebiet, Erlaubnisdatum. Zuständig für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten länderübergreifend.
  • Landesbehörden — für Online-Casinospiele, die nicht bundesweit, sondern von einem Land erlaubt werden. Im geprüften Stand betrifft das acht Domains, mehrere davon nur in Schleswig-Holstein oder Bayern.
  • Regierungspräsidium Darmstadt — für das Sperrsystem OASIS.
  • BIÖG — für Hilfsangebote bei Glücksspielproblemen, einschließlich Rufnummer und Sprechzeiten des Beratungstelefons.

Zweite Ordnung: Angaben des Anbieters

Zahlungswege, Mindestbeträge, Auszahlungsfristen und Supportzeiten stehen nur auf den Seiten der Anbieter. Wir geben sie als das wieder, was sie sind: Selbstauskunft mit Abrufdatum. Sie belegen, was der Anbieter zusagt — nicht, was er einhält. Dafür bräuchte es einen abgeschlossenen Praxistest.

Was als Beleg nicht genügt

Werbetexte, Affiliate-Seiten, Presseerklärungen ohne Quellenangabe, Screenshots ohne Datum und Zusammenfassungen anderer Vergleichsseiten. Wir übernehmen keine Zahl, die wir nicht selbst im Register oder beim Anbieter gesehen haben.

Die Fallen des Registers

Zwei Eigenheiten führen regelmäßig zu falschen Angaben, auch auf großen Portalen:

  • Mehrere Zeilen pro Domain. Eine Adresse kann gleichzeitig für Sportwetten und für virtuelle Automatenspiele gelistet sein — mit unterschiedlichen Daten. Wer das Datum der falschen Zeile übernimmt, schreibt eine Zahl, die zur genannten Spielart nicht gehört.
  • Suchindex statt Inhalt. Die Registerseite enthält ein technisches Suchfeld, das Domains und Daten gruppenweise zusammenfasst. Wer es maschinell ausliest statt der eigentlichen Einträge, bekommt Datum und Domain aus benachbarten Gruppen zugeordnet.
REDAKTIONELLER ABLAUF

Vom Thema bis zur Veröffentlichung

01

Behauptung markieren

Prüfpflichtige Fakten werden von redaktioneller Erklärung getrennt.

02

Primärquelle finden

Zuständige Stelle oder Originaldokument wird herangezogen.

03

Domain abgleichen

Marke, Betreiber und exakte Internetadresse werden zusammen geprüft.

04

Beleg speichern

Quelle und Prüfdatum werden redaktionell dokumentiert.

Umgang mit widersprüchlichen Angaben

Widersprechen sich Anbieterangaben und amtliche Liste, hat für den Lizenzstatus die zuständige Behörde Vorrang. Bis zur Klärung wird keine positive Behauptung aus der Anbieterwerbung übernommen.

Bei geänderten Zahlungs- oder Bonusbedingungen gilt die aktuell veröffentlichte Fassung der konkreten Domain. Historische Angaben werden nicht ohne Datum weitergeführt.

Was nicht als Beleg genügt

Suchergebnis-Snippets, Affiliate-Vergleichsseiten, Nutzerforen und Werbeanzeigen sind keine ausreichenden Nachweise für Legalität oder aktuelle Bedingungen.

Auch ein Logo oder Prüfsiegel wird nur im Zusammenhang mit der offiziellen Domain und überprüfbaren Behördendaten bewertet.