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FEHLER TRANSPARENT BEHEBEN

Korrektur- und Beschwerdepolitik

So können Leser sachliche Fehler melden und so entscheidet die Redaktion über Berichtigung, Ergänzung oder Ablehnung.

Von TrustCasino RedaktionGeprüft am 07.08.20268 Min. Lesezeit

Bestätigte Fehler werden korrigiert; kommerzieller Druck oder unbelegte Forderungen führen nicht zu inhaltlichen Änderungen.

TrustCasino Redaktionsgrundsatz
VERBINDLICHE GRUNDSÄTZE

Wie wir redaktionelle Qualität sichern

01

Konkrete Meldung

URL, fehlerhafte Passage, Beleg und Beobachtungsdatum beschleunigen die Prüfung.

02

Unabhängige Verifikation

Die Redaktion prüft Hinweise gegen Primärquellen und Originaldokumente.

03

Angemessene Korrektur

Reichweite der Änderung richtet sich nach Bedeutung und möglichem Nutzerschaden.

04

Kein Löschanspruch für Kritik

Sachlich belegte redaktionelle Aussagen bleiben trotz kommerziellem Widerspruch bestehen.

REDAKTIONELLER ABLAUF

Vom Thema bis zur Veröffentlichung

01

Eingang

Die Meldung wird dem betroffenen Inhalt und Sachgebiet zugeordnet.

02

Prüfung

Quelle, Aktualität und mögliche Auswirkungen werden bewertet.

03

Entscheidung

Korrektur, Klarstellung oder begründete Ablehnung wird festgelegt.

04

Nachkontrolle

Metadaten, interne Links und verwandte Seiten werden mitgeprüft.

Welche Fehler priorisiert werden

Falscher Lizenzstatus, verwechslte Domains, unzutreffende Betreiberangaben und fehlerhafte Schutzinformationen haben höchste Priorität. Danach folgen veraltete Bedingungen, defekte Quellenlinks und sprachliche Ungenauigkeiten.

Eine Korrektur soll die Information vollständig berichtigen und nicht nur einzelne Formulierungen austauschen, wenn dadurch der Gesamtkontext falsch bliebe.

Meldung einreichen

Bis zum öffentlichen Start wird ein verifizierter geschäftlicher Kontaktweg ergänzt. Der aktuelle Prototyp beschreibt bereits, welche Angaben eine Meldung enthalten sollte.

TrustCasino bearbeitet keine Spielerkonten oder Auszahlungen. Individuelle Zahlungsfälle gehören zunächst zum Anbieter und gegebenenfalls zur zuständigen Aufsicht.