Vier Spielarten, vier verschiedene Listen
„Casino-Spiele“ ist im deutschen Recht kein einheitlicher Begriff. Das Register kennt getrennte Glücksspielarten, jede mit eigenem Verfahren und eigener Liste — und die Listen sind unterschiedlich lang:
| Spielart | Adressen | Geltung |
|---|---|---|
| Virtuelle Automatenspiele | 97 | bundesweit |
| Online-Casinospiele (Roulette, Blackjack) | 8 | nur einzelne Länder |
| Online-Poker | 7 | bundesweit |
Aus dieser Tabelle folgt die wichtigste Prüfregel: Ein Anbieter kann für Slots erlaubt sein und trotzdem kein erlaubtes Roulette anbieten. Die Erlaubnis hängt an der Kombination aus Domain und Spielart, nicht am Unternehmen.
Warum Tischspiele die Ausnahme sind
Für Roulette und Blackjack gibt es keine bundesweite Erlaubnis. Die acht dokumentierten Adressen gelten für Schleswig-Holstein, eine einzige für Bayern — und diese wird vom Land selbst betrieben. Wer außerhalb dieser Länder lebt, findet kein erlaubtes deutsches Online-Roulette.
Die Grenzen gelten für alle Spielarten gleich
Unabhängig davon, was gespielt wird: Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1 000 Euro im Monat, die Abfrage der Sperrdatei OASIS vor der Anmeldung und die Aktivitätsprüfung über LUGAS sind überall verbindlich. Der Ein-Euro-Deckel pro Runde und die Fünf-Sekunden-Regel dagegen betreffen ausschließlich virtuelle Automatenspiele.