Roulette ist in Deutschland Ländersache
Der wichtigste Satz zuerst: Für Online-Roulette gibt es in Deutschland keine bundesweite Erlaubnis. Roulette zählt zu den Online-Casinospielen, und diese Spielart wird nicht von der GGL länderübergreifend erlaubt, sondern von einzelnen Bundesländern für ihr eigenes Gebiet. Im geprüften Registerstand sind es insgesamt acht Domains — sieben für Schleswig-Holstein, eine für Bayern.
| Domain | Gebiet | Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| spielbanken-bayern-online.de | Bayern | 15.01.2024 |
| merkur-spiel.de | Schleswig-Holstein | 18.09.2024 |
| casino.novoline.de | Schleswig-Holstein | 18.09.2024 |
| drueckglueck.de/casino | Schleswig-Holstein | 18.09.2024 |
| sh-games.tipico.de | Schleswig-Holstein | 18.09.2024 |
| sh-goldrummel.de | Schleswig-Holstein | 18.09.2024 |
| casino.tipico.de | Schleswig-Holstein | 05.11.2024 |
| casino.goldrummel.de | Schleswig-Holstein | 05.11.2024 |
Was das praktisch bedeutet
Ein Angebot mit Erlaubnis für Schleswig-Holstein richtet sich an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein. Wer in Hamburg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen sitzt, fällt nicht darunter — die Erlaubnis endet an der Landesgrenze, auch wenn die Website technisch erreichbar ist. Umgekehrt ist das bayerische Angebot ein staatliches: Betreiberin ist die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung, also das Land selbst, und nicht ein privates Unternehmen.
Woran die Verwechslung typischerweise scheitert
Mehrere der acht Adressen sind Unterseiten oder Subdomains bekannter Slot-Marken: drueckglueck.de/casino ist etwas anderes als drueckglueck.de, und casino.tipico.de etwas anderes als tipico.de. Die Hauptadresse kann eine bundesweite Erlaubnis für Automatenspiele haben, während nur der Casino-Bereich unter die Landeserlaubnis fällt. Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Falschangaben in Vergleichen — auch bei uns: Eine solche Verwechslung bei DrückGlück haben wir am 11.09.2026 korrigiert und im Korrekturprotokoll dokumentiert.
Für Spielende folgt daraus eine einfache Prüfregel: die vollständige Adresse mit Pfad vergleichen, das Vertriebsgebiet mitlesen — und sich nicht auf den Markennamen verlassen.